Wichtige Hinweise für die Beantragung und Nutzung von Videosprechstunden
Wenn Sie die Videosprechstunde für gesetzlich versicherte Patienten einsetzen möchten, sind verschiedene organisatorische Hinweise für die KVen zu beachten. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der KBV-Kassenärztliche Bundesvereinigung
Für die Beantragung:
- Bescheinigung des Videodienstanbieters / Selbstauskunft nach §31b Bundesmantelvertrag
- Bestätigung der Anmeldung bei medflex und Nutzung des medflex-Videodienstes (insb. bei der KVSH notwendig)
- Urkunde der medflex-Zertifizierung (DatenschutzCert GmbH)
- Liste der zertifizierten Videodienst-Anbieter gemäß KBV-Richtlinien mit medflex GmbH
- Übersicht der Verfahren der einzelnen KVen in den jeweiligen Bundesländern
- Optional: AV-Vertrag mit der medflex GmbH als Anlage
Für die Nutzung: