Abrechnung Ihrer Leistungen mit medflex
Sie können sowohl Ihre schriftliche Kommunikation und Dateiübermittlung per medflex-Messenger, als auch Ihre medizinische Leistung per medflex-Videosprechstunde, über die entsprechenden Nummern und Ziffern im GOÄ, EBM, GOZ und BEMA abrechnen.
Aktuelle Hinweise
Corona
EBM: Aufhebung der Begrenzung der Fallzahl und der Leistungsmenge im Rahmen der Videosprechstunde bei 01450, 01451, 88220.
GOÄ: Die Ziffer 3 ist bis zu vier Mal im gleichen Monat bei einem Patientenfall im Rahmen der Videosprechstunde abrechenbar.
Messenger
Für folgende EBM-Nummern besteht keine Gewähr, fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer örtlichen KV nach. Außerdem besteht die Möglichkeit den medflex-Service als IGeL-Leistung anzubieten.
Videosprechstunde
Bitte beachten Sie die allgemeinen Richtlinien der KBV zur Videosprechstunde.
Unser Tipp: Nehmen Sie bei der Nutzung der medflex-Videosprechstunde die Förderung und Zuschläge der KV in Anspruch, mit denen Sie bis zu etwa 700 EUR pro Quartal erhalten können. Nähere Informationen finden Sie hier.
-> Anschubfinanzierung 01451 (9,95 EUR): bis zu 50 Videosprechstunden pro Quartal
-> Technik- und Förderzuschlag 01450 (4,33 EUR): Im Quartal auf 205,52 EUR gedeckelt
Leistungen per medflex-Messenger & Videosprechstunde abrechnen
Für Kassenpatienten
01430: Verwaltungskomplex, Übermittlung med. Dateien *via Messenger
01435: Fachärztliche Bereitschaftspauschale, Beratung *via Messenger
01645: Ärztliches Zweitmeinungsverfahren *via Messenger
03230 Problemorientiertes ärztliches Gespräch *via Videosprechstunde
22220 Psychotherapeutisches Gespräch (Einzelbehandlung) *via Videosprechstunde
30708 Schmerztherapeutisches Gespräch, Beratung, Erörterung *via Videosprechstunde
etc.
Weitere Gebührenordnungspositionen und Zuschläge für die Abrechnung der Videosprechstunde über den EBM finden Sie hier im Abrechnungskatalog der KBV.
Für Privatpatienten
Ziffer 1: Beratung mittels Fernsprecher
Ziffer 2: Übermittlung von medizinischen Dateien, auch über Ihre MFA *via Messenger
Ziffer 3: Das gewöhnliche Maß überschreitende Beratung mittels Fernsprecher
Ziffer 4: Fremdanamnese / Unterweisung
Ziffer 15: Einleitung / Koordination therapeut. / soziale Maßnahmen
Ziffer 34: Erörtern einer Lebensveränderung
Ziffer 60: Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehreren Ärzten
Ziffer 70: Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nach Beratung *via Messenger und/oder in Folge einer Videosprechstunde
Ziffer 75: Ausführlicher Befundbericht *via Messenger und/oder in Folge einer Videosprechstunde
Ziffer 80: Gutachten *via Messenger und/oder in Folge einer Videosprechstunde
Zuschläge
Zusätzlich können Sie folgende Ziffern als Zuschläge für die Ziffern 1, 3 und 4 verrechnen:
Zuschlag A: Für Leistungen, die außerhalb der Sprechstunde erbracht wurden
Zuschlag B: Für Leistungen, die außerhalb der Sprechstunde erbracht wurden, speziell in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr
Zuschlag C: Für Leistungen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbracht wurden
Zuschlag D: Für Leistungen, die an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbracht wurden
Für Zahnmediziner
BEMA Ä1 Ber: Beratung eines Kranken, auch fernmündlich
BEMA 181 Ksl & 182 KslK: Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten
BEMA IP 2: Mundgesundheitsaufklärung bei Kindern und Jugendlichen
GOZ 6190: Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen
GOÄ-Ziffern und EBM-GP im Detail (Messenger-Leistungen)
GOÄ-Ziffer | Beschreibung |
Ziffer 1 |
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Ziffer 2 Übermittlung von medizinischen Dateien - 3,15€ |
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Ziffer 3 Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung auch mittels Fernsprecher - 20,11 € |
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Ziffer 60 Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt - 16,09 € |
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Ziffer 70 Ausstellung einer AU nach Beratung - 5,36€ |
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EBM-Nummer | Obligatorischer Leistungsinhalt | Sonstiges |
Nr. 01430 Verwaltungskomplex (Befundübermittlung) |
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Nr. 01435 Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale |
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Nr. 01645 Aufklärung und Beratung im Zusammenhang mit einem ärztlichen Zweitmeinungsverfahren |
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