Ihre medizinischen Leistungen über medflex können vergütet werden
Immer wenn Sie mit Ihren Patient*innen über medflex beratend in Kontakt treten, können Sie diese medizinische Leistung im Anschluss abrechnen. Das betrifft sowohl die schriftliche Kommunikation, als auch die Videosprechstunde.
Das Gleiche gilt bei der Übermittlung von medizinischen Dateien (auch von Ihrer MFA) wie Befunde, AU, Laborwerte, etc. und ebenso bei einem Ärzte/Behandler-Konsil mit Ihren Kollegen (z.B. Zweitmeinung).
Abrechnung der Messenger-Leistungen
Für privatversicherte Patient*innen rechnen Sie nach folgenden GOÄ-Ziffern ab:
Ziffer 1: Beratung mittels Fernsprecher
Ziffer 2: Übermittlung von medizinischen Dateien
Ziffer 3: Das gewöhnliche Maß überschreitende Beratung mittels Fernsprecher
Ziffer 60: Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehreren Ärzten
Ziffer 70: Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nach Beratung
Für gesetzlich versicherte Patient*innen gelten gegebenenfalls folgende EBM-Nummern:
Nr. 01430: Verwaltungskomplex, Übermittlung medizinischer Dateien
Nr. 01435: Fachärztliche Bereitschaftspauschale, Beratung
Nr. 01645: Ärztliches Zweitmeinungsverfahren
Für Zahnmediziner*innen, entsprechend der BEMA & GOZ, gelten:
BEMA Ä1 Ber: Beratung eines Kranken, auch fernmündlich
BEMA 181 Ksl & 182 KslK: Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten
BEMA IP 2: Mundgesundheitsaufklärung bei Kindern und Jugendlichen
GOZ 6190: Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen
Bitte beachten Sie, dass für Abrechnungen über den EBM & BEMA keine Gewähr besteht. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall die örtliche KV-Stelle für weitere Informationen.
Abrechnung der Videosprechstunde und Videokonsil
Hierfür gelten spezielle Ziffern und Gebührenordnungspositionen welche wir auf der folgenden Seite für Sie zusammengefasst haben: >> Zum Artikel
Weitere Informationen und Tipps zur Abrechnung von medizinischen Leistungen mit Hinweisen zu den einzelnen GOÄ-Ziffern und EBM-Nummern finden Sie im Artikel Abrechnung der Leistungen mit medflex.
>> Nutzen Sie auch das Krankenhauszukunftsgesetz, um Ihre digitale Infrastruktur auszubauen.
Mit medflex schaffen Sie ein sicheres Netzwerk für die Kommunikation mit Ärzten und Patienten – DSGVO-konform und praxisnah.